Effektives DSMS: Was ist Datenschutzmanagement und was ein Datenschutzmanagementsystem?

Grundlagen des Datenschutzmanagements

Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist ein Organisations-Tool, mit dem die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen des Datenschutzes systematisch geplant, organisiert, gesteuert und kontrolliert werden sollen.

Die Einhaltung von datenschutzbestimmungen und rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein wichtiger Aspekt für ein Managementsystem im Bereich des Datenschutzes. Unternehmen müssen die Rechenschaftspflicht für die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen. Ein DSMS sollte eine übersichtliche Organisationsstruktur haben und das Risiko, gegen die Rechenschaftspflicht zu verstoßen, unbedingt vermieden werden. Der “Verantwortliche” ist gemäß Art. 31 DSGVO stets dazu verpflichtet, auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde, mit dieser bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten und ihr gemäß Art. 58 Abs.1 lit. a) und e) DSGVO alle Informationen umgehend bereitzustellen.

Anforderungen an ein DSMS

  • Ein DSMS sollte eine aktuelle Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO haben. Die TOM und deren Dokumentation spielen eine signifikante und verpflichtende Rolle, wobei zwischen gesetzlichen Vorgaben und Normen unterschieden werden muss. Normen bieten Orientierung, sind jedoch nicht verbindlich, es sei denn, sie werden vertraglich zugesichert oder gesetzlich referenziert.

  • Es muss eine Übersicht über alle Verarbeitungstätigkeiten in Form eines Verfahrensverzeichnisses bzw. eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im gut gepflegten DSMS mit Historie und jährlichem Update geben.

  • Die Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern ist in Art. 28 DSGVO verankert und hat eine hohe Relevanz in der Praxis. Diese Verträge mit den Auftragsverarbeitern heißen kurz AVV oder Auftragsverarbeitungsverträge. In einem DSMS werden sowohl die unterschriebenen AVV abgelegt als auch eine Liste der Dienstleister mit AVV hinterlegt.

  • In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie ein DSGVO-konformer Auftragsverarbeitungsvertrag gestaltet sein muss und was Sie dabei beachten müssen.

  • Und hier finden Sie eine Vorlage für einen AVV

  • Wenn es in Unternehmen Prozesse gibt, die eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) benötigen, dann wird diese auch im DSMS abgelegt.

  • Anfragen von Betroffenen z.B. mit Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO oder Löschanfragen (nach Art. 17 DSGVO) werden ebenfalls in einem zentralen System abgelegt und verwaltet, sowie auch Anfragen der Aufsichtsbehörde.

  • Wichtig in einem Ablagesystem für die Datenschutzdokumentation ist es die Revisionen einsehen zu können und einen schnellen Überblick über die relevanten Dokumente zu bekommen, hierfür kann man auch bestehende Systeme wie Share Point oder Confluence nutzen aber auch Spezial-software auswählen.

Rechtliche Vorgaben und Standards

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für Datenschutzmanagementsysteme. Sie legt detaillierte Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und stellt sicher, dass die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geschützt werden. Unternehmen müssen diese Anforderungen strikt einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Standard ist die ISO 27701, die als Erweiterung der ISO 27001 spezifische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten integriert. Diese Norm bietet einen umfassenden Rahmen für die Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems und hilft Unternehmen, die Anforderungen der DSGVO systematisch umzusetzen.

Zusätzlich ist der IDW PS 980 ein Prüfstandard für Compliance Management Systeme, der auch auf Datenschutzmanagementsysteme anwendbar ist. Dieser Standard unterstützt Unternehmen dabei, ihre Datenschutzprozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind essenziell, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren müssen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

Zu den TOMs gehören unter anderem Verschlüsselungstechnologien, Zugriffskontrollsysteme und Pseudonymisierung. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu sichern. Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Maßnahmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um den sich ständig ändernden Bedrohungen gerecht zu werden.

Die Einhaltung der TOMs ist ein wesentlicher Aspekt für die Einhaltung der DSGVO und sollte daher in jedem Datenschutzmanagementsystem fest verankert sein.

PDCA-Zyklus und Risikomanagement

Der PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) ist ein wichtiger Bestandteil eines DSMS-Systems. Er hilft bei der kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzmanagements.

Ein praktisches Beispiel für den PDCA-Zyklus im Datenschutzmanagementsystem könnte die Einführung eines neuen Verfahrens zur Datensicherung sein. In der Plan-Phase wird das Verfahren entwickelt und die Anforderungen der DSGVO sowie die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt. In der Do-Phase wird das Verfahren implementiert, während in der Check-Phase die Wirksamkeit und Effizienz des Verfahrens überprüft werden. Schließlich wird in der Act-Phase das Verfahren basierend auf den Ergebnissen der Überprüfung angepasst und optimiert.

Eine Parallele zu ISO 27001 besteht darin, dass auch diese Norm den PDCA-Zyklus als grundlegendes Element für die kontinuierliche Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nutzt. Beide Systeme zielen darauf ab, Prozesse stetig zu verbessern und Risiken zu minimieren, sei es im Bereich der Informationssicherheit oder des Datenschutzes. Durch die Anwendung des PDCA-Zyklus können Unternehmen sicherstellen, dass ihr Datenschutzmanagementsystem nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch flexibel auf zukünftige Herausforderungen reagieren kann.

Das Risikomanagement ist ein wichtiger Aspekt des DSMS, es hilft bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Implementierung und Optimierung des DSMS

  • Die Implementierung eines DSMS sollte sorgfältig geplant und durchgeführt werden.

  • Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens in die Implementierung einbezogen werden.

  • Die Optimierung des DSMS sollte kontinuierlich erfolgen.

  • Es ist wichtig, dass das DSMS regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.

  • Was wird im Datenschutzmanagementsystem dokumentiert?

    Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und spielt eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier sind die wesentlichen Aspekte, die im DSMS dokumentiert werden sollten:

    1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

      • Beispiel: Eine detaillierte Auflistung aller datenverarbeitenden Aktivitäten im Unternehmen, einschließlich der Zwecke der Verarbeitung, der betroffenen Personengruppen und der Kategorien personenbezogener Daten.

    2. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

      • Beispiel: Dokumentation der implementierten Sicherheitsmaßnahmen, wie Verschlüsselungstechnologien und Zugriffskontrollsysteme, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

    3. Datenschutzrichtlinien und -verfahren

      • Beispiel: Schriftliche Richtlinien, die die Grundsätze der Datenverarbeitung festlegen, sowie Verfahren zur Bearbeitung von Datenschutzanfragen und zur Meldung von Datenschutzverletzungen.

    4. Einwilligungserklärungen

      • Beispiel: Aufzeichnungen über die Einwilligungen der betroffenen Personen zur Verarbeitung ihrer Daten, einschließlich der Bedingungen, unter denen die Einwilligung erteilt wurde.

    5. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

      • Beispiel: Berichte über durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzungen bei Prozessen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen.

    6. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

      • Beispiel: Verträge mit externen Dienstleistern, die im Auftrag des Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten, einschließlich der spezifischen Datenschutzanforderungen, die erfüllt werden müssen.

    7. Schulungsnachweise

      • Beispiel: Protokolle und Nachweise über durchgeführte Mitarbeiterschulungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die Datenschutzrichtlinien und -verfahren informiert sind.

    8. Protokolle von Datenschutzvorfällen

      • Beispiel: Detaillierte Aufzeichnungen über aufgetretene Datenschutzverletzungen, die ergriffenen Maßnahmen zur Behebung und die Benachrichtigung betroffener Personen und Aufsichtsbehörden.

    Diese Dokumentationen sind entscheidend, um die Rechenschaftspflicht des Unternehmens zu gewährleisten und im Falle von Anfragen durch Aufsichtsbehörden oder betroffene Personen schnell und umfassend reagieren zu können.

Datenschutzmanagement-Software

Datenschutzmanagement-Software kann die Implementierung und den Betrieb eines Datenschutzmanagementsystems erheblich erleichtern. Solche Softwarelösungen bieten Funktionen zur Verwaltung von Datenschutzprozessen und -dokumenten, zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und zur Überwachung der Einhaltung der DSGVO.

Es gibt verschiedene Arten von Datenschutzmanagement-Software, die auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind. Die Auswahl der richtigen Software ist entscheidend für die Effektivität des Datenschutzmanagements. Eine sorgfältige Planung und Implementierung der Software ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzanforderungen erfüllt werden.

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzmanagement-Software ist ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und technologischen Entwicklungen entspricht.

Betrieb und Überwachung des DSMS

  • Der Betrieb des DSMS sollte sorgfältig überwacht werden.

  • Es ist wichtig, dass alle Prozesse und Verfahren regelmäßig überprüft werden.

  • Die Überwachung des DSMS sollte kontinuierlich erfolgen.

  • Es ist wichtig, dass alle Abweichungen und Probleme sofort behoben werden.

  • Die Überwachung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Dieser ist verantwortlich dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Beispiele für die Überwachung umfassen die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, die Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie die Überprüfung der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten.

  • Ein externer Datenschutzbeauftragter kann diese Aufgaben effizient und unabhängig übernehmen. Er bringt Expertenwissen mit und stellt sicher, dass das Unternehmen jederzeit datenschutzkonform handelt. Durch seine externe Position kann er objektiv Schwachstellen identifizieren und konkrete Verbesserungsvorschläge machen.

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Verantwortung und Zuständigkeit

Die Verantwortung für das Datenschutzmanagementsystem liegt letztlich bei der Geschäftsführung des Unternehmens. Sie muss sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und dass das Datenschutzmanagementsystem effektiv funktioniert.

Der Datenschutzbeauftragte ist für den operativen Betrieb des Datenschutzmanagementsystems zuständig. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und -verfahren und ist Ansprechpartner für alle datenschutzrelevanten Fragen im Unternehmen.

Die Einbindung und das Engagement der Mitarbeitenden sind ebenfalls von großer Bedeutung. Nur wenn alle Mitarbeiter die Datenschutzrichtlinien kennen und einhalten, kann das Datenschutzmanagementsystem wirksam sein. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sind daher unerlässlich.

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Datenschutzmanagementsystems ist notwendig, um sicherzustellen, dass es den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und effektiv bleibt.

Datenschutz-Richtlinien und Datenschutz-Folgenabschätzung

  • Datenschutz-Richtlinien sollten in einem DSMS enthalten sein.

  • Alle festgelegten Richtlinien sollten ordnungsgemäß dokumentiert und für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht werden.

  • Die Mitarbeiter sollten regelmäßig über den Inhalt informiert werden.

  • Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein neues Verfahren und ist in Art. 35 DSGVO geregelt.

Schulung und Sensibilisierung

  • Das Unternehmen und damit die verantwortliche Stelle ist gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich und muss die Einhaltung auch nachweisen können.

  • Damit auch Mitarbeiter der verantwortlichen Stellen genau wissen, ob und wie sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, müssen sie bezüglich der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen und unter Umständen auch bezüglich der unternehmensinternen datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend geschult werden.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter bestens informiert sind! Melden Sie sich jetzt für unsere Awareness-Schulungen an und stärken Sie das Datenschutzbewusstsein in Ihrem Unternehmen. Besuchen Sie Datenschutz Boss und sichern Sie sich Ihren Platz.

  • Neben Datenschutzschulungen sind auch Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter von großer Bedeutung, um das Unternehmen umfassend zu schützen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter bestens informiert sind! Besuchen Sie Cyber Security Schulung und melden Sie sich für unsere Schulungen an, um das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Unternehmen zu stärken.

Status-Gespräche und Notfallkonzepte

  • Für eine fortlaufende und permanente Kontrolle der datenschutzrechtlichen Themen in Ihrem Unternehmen bietet sich zunächst ein Datenschutz-Audit an.

  • Ein weiteres Hilfsmittel, um den datenschutzrechtlichen Status quo eines Unternehmens zu ermitteln, können sogenannte Status-Gespräche sein.

  • Notfallkonzepte sollten in einem DSMS enthalten sein.

  • Alle festgelegten Konzepte sollten ordnungsgemäß dokumentiert und für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht werden.

  • Notfallkonzepte können von Cyberversicherungen bereitgestellt werden. Diese Versicherungen bieten oft umfassende Unterstützung im Falle eines Datenschutzvorfalls. Ein bekannter Anbieter solcher Cyberversicherungen ist Allianz, der Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Notfallkonzepten unterstützt.

  • Ein umfassendes Notfallkonzept sollte auch einen Disaster-Recovery-Plan (DRP) beinhalten. Dieser Plan fokussiert sich auf die Wiederherstellung kritischer IT-Systeme und Daten nach einem schwerwiegenden Vorfall oder einer Katastrophe. Der DRP ist ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzmanagementsystems (DSMS), um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten und den Verlust personenbezogener Daten zu verhindern.

Strafen und Konsequenzen

Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu erheblichen Strafen und Konsequenzen führen. Die Höhe der Strafen variiert je nach Schwere des Verstoßes und kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Um solche Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Unternehmen die Anforderungen der DSGVO strikt einhalten. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Datenschutzmanagementsystems sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Die Einbindung und das Engagement der Mitarbeitenden sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzrichtlinien und -verfahren eingehalten werden. Nur so kann das Unternehmen die Risiken minimieren und die Einhaltung der DSGVO gewährleisten.

Aufbewahrungs- und Löschkonzepte

  • Vorgaben für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsaufzeichnungen im Unternehmen lassen sich aus unterschiedlichen Gesetzen und Vorschriften ableiten.

  • Die Aufbewahrungsfristen sollten im DSMS berücksichtigt und ein geeignetes Löschkonzept für alle relevanten Prozesse beinhaltet werden.

  • Ein Löschkonzept ist ein wesentlicher Bestandteil eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und beschreibt die systematische Vorgehensweise zur Löschung personenbezogener Daten, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind.

    • Inhalte eines Löschkonzepts:

      1. Definition von Löschfristen: Festlegung, wie lange personenbezogene Daten aufbewahrt werden dürfen, basierend auf gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Erfordernissen.

      2. Prozesse und Verfahren: Detaillierte Beschreibung der Prozesse zur Identifizierung und Löschung von Daten, einschließlich der Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.

      3. Technische Maßnahmen: Einsatz von Software-Tools zur automatisierten Löschung und Sicherstellung, dass gelöschte Daten nicht wiederhergestellt werden können.

      4. Dokumentation und Nachweis: Führen von Aufzeichnungen über gelöschte Daten und die Einhaltung der festgelegten Löschfristen.

      5. Sensibilisierung und Schulung: Schulung der Mitarbeiter über die Bedeutung und Umsetzung des Löschkonzepts, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Prozesse verstehen und einhalten.

    • Ein effektives Löschkonzept trägt zur Minimierung von Datenschutzrisiken bei und unterstützt die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer datenschutzrechtlicher Anforderungen.

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