KI-Inhalte richtig kennzeichnen
Was Artikel 50 für Texte und Bilder auf Ihrer Website und in Social Media konkret bedeutet – und wie die Kennzeichnung auf Facebook, Instagram, TikTok und LinkedIn praktisch aussieht.
Seit dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Inhalte kenntlich gemacht werden. Die häufigste Frage in der Praxis ist nicht ob, sondern wie genau – und ob das automatische Label der Plattform reicht. Kurze Antwort: Es reicht nicht. Hier die konkrete Anleitung.
Zwei Ebenen, die zusammenkommen
Bei jedem KI-Post gelten zwei Regelwerke gleichzeitig. Wer nur an eines denkt, hat eine Lücke.
Artikel 50 KI-Verordnung
Gilt EU-weit und unabhängig von der Plattform. Verantwortlich sind Anbieter und Betreiber – also auch Sie als Unternehmen, das die Inhalte veröffentlicht.
Regeln von Meta, TikTok & Co.
Jede Plattform hat eigene KI-Kennzeichnungen und -Funktionen. Diese ergänzen die gesetzliche Pflicht – sie ersetzen sie nicht.
Der entscheidende Punkt: Das automatische Label der Plattform ist keine Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht. Die Auto-Erkennung greift nicht zuverlässig, und die Verantwortung für die Offenlegung liegt bei Ihnen – nicht bei Meta oder TikTok. Deshalb gilt: immer aktiv und selbst kennzeichnen.
Wie eine Kennzeichnung aussehen muss
Artikel 50 unterscheidet zwei Formen. Für die Praxis heißt das: idealerweise beide bedienen. Hier gibt es den Überblick zum Artikel 50 KI-VO und die Transparenzpflichten
Sichtbar für Menschen
Ein klar erkennbarer Hinweis, den Nutzer ohne Umwege sehen – z. B. eine Zeile in der Caption, ein Label im Bild oder ein Text-Sticker. Nicht versteckt im Impressum oder Kleingedruckten.
Maschinenlesbar
Eine technische Markierung in der Datei – Wasserzeichen oder Metadaten nach dem C2PA-Standard („Content Credentials“). Viele KI-Tools betten das automatisch ein. Wichtig: beim Bearbeiten nicht entfernen.
Gut zu wissen: Nicht jeder KI-Text ist kennzeichnungspflichtig. Reine Hilfsfunktionen wie Grammatikkorrektur oder das Umformulieren eigener Texte fallen meist nicht darunter. Relevant wird es vor allem bei Bildern und Videos, die realistisch wirken, bei Deepfakes – und bei KI-Texten, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren.
Kanal für Kanal: So setzen Sie es um
Die Grundregel ist überall gleich – sichtbar kennzeichnen und Metadaten erhalten. Die Bedienung unterscheidet sich aber je Plattform.
Website & Blog
- Bilder: sichtbare Bildunterschrift oder Overlay, z. B. „KI-generiert“ oder „Bild: mit KI erstellt“. Bei Bedarf das eingesetzte Tool nennen.
- Metadaten erhalten: C2PA-Content-Credentials der KI-Tools nicht wegoptimieren. Vorsicht bei Komprimierungs- oder Bildbearbeitungs-Schritten, die Metadaten entfernen.
- Texte: bei öffentlichkeitsrelevanten, informierenden Beiträgen einen Hinweis ergänzen – z. B. am Anfang oder Ende des Artikels.
- Chatbot: muss sich als KI zu erkennen geben (Art. 50 Abs. 1) – ein klarer Hinweis direkt im Chatfenster.
Instagram & Facebook
- Plattform-Label setzen: beim Posten in den erweiterten Einstellungen den KI-Hinweis („Als KI-Inhalt markieren“) aktivieren.
- Zusätzlich sichtbar kennzeichnen: Meta zeigt das Label inzwischen weniger prominent (teils erst nach Antippen eines Menüs). Eine eigene Zeile in der Caption stellt sicher, dass der Hinweis klar erkennbar ist.
- Automatik nicht abwarten: Meta erkennt KI teils selbst über C2PA und labelt automatisch – verlassen Sie sich nicht darauf, sondern markieren Sie aktiv.
- Stories zählen auch: flüchtige Formate sind nicht ausgenommen.
TikTok
- Schalter aktivieren: beim Upload in den Post-Einstellungen den Regler „AI-generated content“ einschalten – Pflicht bei realistischen KI-Bildern, -Videos und -Stimmen.
- Zusätzlich sichtbar: optional Caption, Text-Sticker oder Wasserzeichen im Clip ergänzen.
- Auto-Label per C2PA: TikTok labelt Dateien mit passenden Metadaten automatisch – auch ohne Toggle. Umgekehrt fängt die Automatik nicht alles, die Pflicht bleibt bei Ihnen.
- Reiner KI-Text (Skript, Caption, Hashtags) ist plattformseitig ausgenommen – die gesetzliche Prüfung nach Art. 50 bleibt davon unberührt.
- Kein manueller Toggle: LinkedIn liest die C2PA-Content-Credentials der Datei und setzt automatisch ein kleines „CR“-Badge, das beim Klick Tool, Datum und KI-Beteiligung zeigt.
- Metadaten mitliefern: Das Badge erscheint nur, wenn das erstellende Tool die Credentials eingebettet hat – also nicht entfernen.
- Sichtbaren Hinweis ergänzen: Da das Badge dezent ist und nicht immer greift, im Beitragstext eine klare Zeile ergänzen (z. B. „Visual mit KI erstellt“).
- Fehlalarm möglich: Schon eine KI-gestützte Retusche kann das Badge auslösen – Datei vor dem Posten prüfen.
Der Ton macht viel aus: Ein klarer, selbstbewusster Hinweis („Konzeptvisual mit KI erstellt“) wirkt modern und transparent. Gestelzte oder versteckte Formulierungen wirken eher wie ein Eingeständnis. Einmal klar kennzeichnen genügt – mehrere Disclaimer auf demselben Post sind unnötig.
Schnell-Checkliste vor dem Posten
- Sichtbaren Hinweis gesetzt (Caption, Label oder Sticker)?
- Plattform-Toggle aktiviert, wo vorhanden (Meta, TikTok)?
- C2PA-Metadaten der Datei erhalten – nicht durch Bearbeitung entfernt?
- Bei Bildern/Videos mit realistischen Personen: als KI/synthetisch offengelegt?
- Dokumentiert, was wann wie gekennzeichnet wurde (für den Nachweis)?
Stand: Juli 2026. Plattform-Funktionen und ihre Bezeichnungen ändern sich häufig – prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Hilfe- bzw. Transparenz-Seiten von Meta, TikTok und LinkedIn sowie den EU-Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Praxis-Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; die Einordnung im Einzelfall hängt von Inhalt, Zweck und Kontext ab.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Philip Essinger (KI-Beauftragter nach ISO 42001) mit Code Code erstellt.
